Eva-Maria Werner |
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Sonntagspflicht: Sinnvolles Gebot oder hinderlich?
Immer weniger Katholiken halten sich an das Sonntagsgebot: Von 1950 bis 2011 ist die durchschnittliche Zahl der Gottesdienstbesucher von 11,7 Millionen auf drei Millionen zurückgegangen. Dabei sollte jeder Gläubige ab dem 7. Lebensjahr regelmäßig die Heilige Messe besuchen. Es sei denn, die Teilnahme wäre für ihn mit schweren persönlichen Nachteilen verbunden oder aufgrund von Alter oder Krankheit eine unzumutbare Belastung. Auch „Verpflichtungen der Nächstenliebe“ wie die Pflege Angehöriger zählen als Ausnahmegrund.
Ziel der Sonntagspflicht ist es, jeden Christen beim Besuch der Messe nicht nur den Gemeinschaftsaspekt des Glaubenslebens erfahren zu lassen, sondern auch die Begegnung mit Gott. Der Abtprimas der Benediktiner, Notker Wolf, hat kürzlich diese Pflicht als „Entwürdigung des Sonntags“ bezeichnet. Er sagte: „Ich halte es für eine große Tragik, dass die Feier des Sonntags zu einem Gebot gemacht wurde.“ Das Thema sei dadurch von der Schiene des Glaubens auf eine juristische Bahn gelangt.
Welchen Sinn haben Regeln und Pflichten? Oft setzen sie Grenzen, um Gefahren abzuwenden (Tempolimit), fordern Verantwortung ein (Fürsorgepflicht) oder regeln das Zusammenleben (Bürgerpflichten). Manchmal erweisen sie sich aber auch als überholt oder kontraproduktiv, wenn ihr Sinn nicht (mehr) erkannt wird. Insofern darf die Frage nach dem Sinn der Sonntagspflicht schon gestellt werden. Entscheidender ist aber wohl die Frage, wie man die Menschen dafür gewinnen will, dass sie aus innerer Überzeugung häufiger zur Kirche gehen – jenseits von Gebot und Pflicht? Was müsste sich ändern, um die „Feier des Sonntags“ wirklich zu einem Herzensanliegen zu machen?
Von Eva-Maria Werner
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