|
|
Bayern will Nächstenliebe bestrafen
Die Staatsanwaltschaft Bamberg will Mechthild Thürmer den Prozess machen. Die Äbtissin hat seit 2015 rund 30 Geflüchtete in ihrem Kloster im oberfränkischen Kirchschletten im Kirchenasyl aufgenommen. Für die Benediktinerin ist das ein Akt der Nächstenliebe, für das Gericht Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt.
Es betrachtet die Ordensfrau als Wiederholungstäterin, droht mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft. Das ist empörend! Offenbar will die bayerische Justiz ein Exempel statuieren und setzt sich dafür über eine Abmachung zwischen Staat und Kirche hinweg: 2015 hatten sich die Kirchen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darauf geeinigt, dass die Behörde das Kirchenasyl anerkennt, die Kirchen es im Gegenzug aber nur in Härtefällen gewähren. Ziel ist meist, neue Einzelfallprüfungen zu erreichen.
Daran hat sich Mechthild Thürmer gehalten. Sie hat nur Flüchtlinge in Obhut genommen, die bei ihrer Abschiebung um Leib und Leben fürchten mussten. Unzählige andere hat sie abgewiesen. Wenn jemand christlich handelt und Menschen in Not hilft, darf das nicht strafbar sein. Das sehen auch Bayerns Bischöfe so, die sich mit der unbeugsamen Äbtissin solidarisiert haben. Im März erhält sie für ihr Engagement den Göttinger Friedenspreis.
Beatrix Gramlich
Zurück zur Nachrichtenübersicht März/April 2021 |